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Abrechnung

Abrechnung



Im Abrechnungsbereich verwalten Sie Ihre hinterlegte Rechnungsadresse und Zahlungsweise.

Einrichtung



Als Unterorganisation können Sie die Abrechnung durch Ihre Oberorganisation verwalten lassen oder eine eigene Abrechnung einrichten.

Mit einem Klick auf die Schaltfläche "Abrechnung einrichten" können Sie eine neue Zahlungsweise hinterlegen. Melden Sie sich dazu mit einem bestehenden Kundenkonto an. Alternativ können Sie ein neues Kundenkonto anlegen.


Eine mit einem bestehenden Kundenkonto verknüpfte E-Mail-Adresse kann nicht zum Anlegen eines neuen Kontos verwendet werden.



Kostenvorschau



Nach der Einrichtung werden hier die Kosten für den aktuellen Abrechnungszeitraum aufgelistet. Sofern die Organisation ihre Kosten vererbt, wird lediglich eine Verbrauchsvorschau angezeigt.

Bei der Abrechnung über die Oberorganisation werden mögliche Rabatte und besondere Konditionen erst auf der endgültigen Abrechnung angewendet.
Zudem kann die tatsächlich abgerechnete Anzahl der Teilnehmer geringer sein, falls der gleiche Teilnehmer bereits in einer der Oberorganisationen abgerechnet wurde.




Pro-bono-Rabatt



Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen von unserem Pro-bono-Rabatt profitieren.
Dieser kann bequem an dieser Stelle beantragt werden und wird anschließend von uns geprüft. Nach erfolgreicher Freigabe erhalten Sie eine Bestätigungsmail.

Informationen dazu finden Sie hier.

Rechnungsempfänger und Zahlungsweise



Nach der Freischaltung Ihrer Abrechnungsdaten können Sie hier den Rechnungsempfänger und die Zahlungsweise ändern.

Wechsel der Abrechnungsart



Sie können jederzeit zwischen der Abrechnung über die Oberorganisation und eigenen Rechnungsdaten wechseln.
Verwenden Sie dazu die jeweilige Schaltfläche unterhalb der Zahlungsmethode.

Abrechnung über Oberorganisation



Falls Ihre Organisation über eigene Rechnungsdaten abgerechnet wird, können Sie über die Schaltfläche "Oberorganisation verwenden" sofort zur Abrechnung über die Oberorganisation wechseln.
Beachten Sie, dass dabei das Abrechnungsdatum der betroffenen Organisation unwiderruflich an den Abrechnungszyklus der Oberorganisation angeglichen wird. Zudem sind alle Unterorganisationen, die mit dieser Organisation abgerechnet werden, ebenfalls von der Änderung betroffen.

Abrechnung über eigene Rechnungsdaten



Falls Ihre Organisation über die Oberorganisation abgerechnet wird, können Sie über die Schaltfläche "Eigene Rechnungsdaten verwenden" sofort zur Abrechnung über eine eigene Rechnungsstelle wechseln. Diese kann ein bestehendes Kundenkonto sein oder während des Vorgangs neu angelegt werden.
Beachten Sie, dass alle Unterorganisationen, die mit dieser Organisation abgerechnet werden, ebenfalls von der Änderung betroffen sind.

Kündigung



Durch die Kündigung wird die Organisation nach Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraums in den inaktiven Status versetzt. Dieser verhindert z. B. das Anlegen von neuen Alarmen.

Bei der Kündigung einer Oberorganisation werden zeitgleich auch alle Unterorganisationen gekündigt.

Eine gekündigte Organisation kann jederzeit reaktiviert und sofort weiter verwendet werden.

Abrechnungsdaten löschen



Nach Kündigung einer Organisation können Sie alle Abrechnungsdaten (z. B. Rechnungsempfänger und Zahlungsmethode) dauerhaft löschen.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung



Um einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag mit uns abzuschließen, klicken Sie auf die Schaltfläche "ABSCHLIESSEN", lesen und akzeptieren die Vertragsbedingungen und geben die benötigten Daten (Auftraggeber und berechtigte Personen) ein.
Im Anschluss können Sie sich den gesamten Vertrag anzeigen und ausdrucken lassen.

Im Falle eines aktualisierten AV-Vertrags erhalten Sie auch an dieser Stelle einen Hinweis. Um den aktualisierten Vertrag zu akzeptieren, verwenden Sie die Schaltfläche "VERTRAG AKTUALISIEREN", bestätigen die Vertragsbedingungen und kontrollieren abschließend die eingegebenen Daten.

Um sofort über Änderungen am AV-Vertrag informiert zu werden, können Sie beim Abschluss optional eine Kontakt-E-Mail-Adresse angeben. Diese werden wir bei einer Änderung benachrichtigen, damit Sie diese zeitnah prüfen, ggf. Anpassungen vornehmen und die aktualisierte Fassung bestätigen können.

Aktualisiert am: 06/04/2022

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